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Situation in den Kantonen
Die Kantone verfügen über Zuständigkeiten im Bereich der Tabakprävention. Sie können beispielsweise die Abgabe und Werbung von Tabakwaren sowie den Schutz vor Passivrauchen reglementieren.

Die Infografik auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gibt einen Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Tabakprävention. >> weiter
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Infografik auf 20 Minten
Infografik über Rauchverbote in den Kantonen auf 20 Minuten online >> weiter
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Bundesgesetz
Das nationale
Rauchverbot kommt am 1. Mai 2010 Ab dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen in
der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in
geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten. Der Bundesrat
hat das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft gesetzt. Die
Bestimmungen, die der Bundesrat dazu verabschiedet hat, sind aber weniger
streng als ursprünglich vorgesehen. Grössere Lokale können Fumoirs für
RaucherInnen einrichten, wobei diese nun auch grösser als die ursprünglich
geplanten 80 Quadratmeter sein dürfen.
Ungleichbehandlung der Betriebe Weniger als 80
Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe können als Raucherlokale zugelassen
werden. Bei Überschreiten dieser willkürlich festgelegten Fläche müssen Restaurationsbesitzer ein Fumoir einrichten, wenn sie weiterhin Raucher bedienen möchten.
Zwang aus "Bundesbern" Das Bundesgesetz zwingt denjenigen Kantonen eine Verordnung auf, welche bis anhin eine liberale oder gar keine Regelung hatten.
Nationales Gesetz - "Kantönligeist" inklusive Mit dem Bundesgesetz erhält die Schweiz zwar eine nationale Verordnung. Doch können die Kantone weiterhin strengere Vorschriften erlassen. Somit gibt es auch weiterhin unterschiedliche Regelungen bezüglich Rauchverbot in Innenräumen.
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