Situation in den Kantonen

Die Kantone verfügen über Zuständigkeiten im Bereich der Tabakprävention. Sie können beispielsweise die Abgabe und Werbung von Tabakwaren sowie den Schutz vor Passivrauchen reglementieren.

Die Infografik auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gibt einen Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Tabakprävention. >> weiter


Infografik auf 20 Minten

Infografik über Rauchverbote in den Kantonen auf  20 Minuten online  >> weiter


Bundesgesetz

Das nationale Rauchverbot kommt am 1. Mai 2010
Ab dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants und Bars, aber auch in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in Arbeitsräumen verboten. Der Bundesrat hat das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen, die der Bundesrat  dazu verabschiedet hat, sind aber weniger streng als ursprünglich vorgesehen. Grössere Lokale können Fumoirs für RaucherInnen einrichten, wobei diese nun auch grösser als die ursprünglich geplanten 80 Quadratmeter sein dürfen.

Ungleichbehandlung der Betriebe
Weniger als 80 Quadratmeter grosse Restaurationsbetriebe können als Raucherlokale zugelassen werden. Bei Überschreiten dieser willkürlich festgelegten Fläche müssen Restaurationsbesitzer ein Fumoir einrichten, wenn
sie weiterhin Raucher bedienen möchten.

Zwang aus "Bundesbern"
Das Bundesgesetz zwingt denjenigen Kantonen eine Verordnung auf, welche bis anhin eine liberale oder gar keine Regelung hatten.

Nationales Gesetz - "Kantönligeist" inklusive
Mit dem Bundesgesetz erhält die Schweiz zwar eine nationale Verordnung. Doch können die Kantone weiterhin strengere Vorschriften erlassen. Somit gibt es auch weiterhin unterschiedliche Regelungen bezüglich Rauchverbot in Innenräumen.