Darum geht es

Die Einführung von Rauchverboten in diversen Kantonen führte bei unzähligen Restaurationsbetrieben zu immensen Umsatzverlusten. Einige Wirte beklagen gar einen Rückgang von bis zu 60 Prozent.

Nicht wenige müssen Service-Personal entlassen oder wissen nicht, ob sie ihr Lokal weiterhin betreiben können.

Wir fordern mit dieser Volksinitiative, dass der Eigentümer des Lokals wieder selber bestimmen kann, ob geraucht werden darf oder nicht. Wirte und Club-Betreiber kennen ihre Kundschaft am Besten und wissen, ob sie ein Raucher- und/oder Nichtraucher-Lokal betreiben wollen.


Der Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative "für ein liberales Rauchergesetz"

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 118 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)

3) Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:
a. Restaurations- und Hotelbetrieben;
b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.

4) Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.