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Darum geht es
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Die Einführung von Rauchverboten in diversen Kantonen führte bei unzähligen Restaurationsbetrieben zu immensen Umsatzverlusten. Einige Wirte beklagen gar einen Rückgang von bis zu 60 Prozent.
Nicht wenige müssen Service-Personal entlassen oder wissen nicht, ob sie ihr Lokal weiterhin betreiben können.
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Wir fordern mit dieser Volksinitiative, dass der Eigentümer des Lokals wieder selber bestimmen kann, ob geraucht werden darf oder nicht. Wirte und Club-Betreiber kennen ihre Kundschaft am Besten und wissen, ob sie ein Raucher- und/oder Nichtraucher-Lokal betreiben wollen.
Der Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative "für ein liberales Rauchergesetz"
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 118
Abs. 3 (neu) und 4 (neu)
3) Über Rauchverbote in Innenräumen befindet
einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich
zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume
von: a. Restaurations- und Hotelbetrieben; b. Gebäuden und Fahrzeugen des
öffentlichen Verkehrs; c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur
oder der Freizeit dienen.
4) Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden
darf, müssen entsprechend beschildert werden.
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